- Dichterische Freiheit
- Dichterische FreiheitDieses Zitat geht zurück auf den römischen Politiker, Philosophen und Dichter Lucius Annaeus Seneca (um 4 v. Chr. bis 65 n. Chr.), der in seinen naturwissenschaftlichen Untersuchungen »Quaestiones naturales« (= »Untersuchungen, die die Natur betreffen«; II, 44, 1) erklärt: poeticam istud licentiam decet (»das gehört zur dichterischen Freiheit«). Ähnliche Feststellungen finden sich auch bei anderen antiken Autoren wie Cicero, Phädrus, Horaz und Lukian. Unter der dichterischen Freiheit versteht man ursprünglich die freie Entfaltung der poetischen Phantasie, die auch eine Abweichung des Dichters von den Tatsachen und der historischen Genauigkeit umfassen kann. Heute wird das Zitat auch als scherzhafte Anspielung auf eine Darstellung gebraucht, die offensichtlich sachlich nicht ganz stimmt oder unerwartete sprachliche Eigentümlichkeiten enthält.
Universal-Lexikon. 2012.